Rückwirkende Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Behandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Grunderwerbssteuer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es allgemein verfahrensrechtlich und nach der Nichtigkeitserklärung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 16/11) in Bezug auf die Behandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der Grunderwerbsteuer möglich bzw. verfassungsrechtlich geboten, die rückwirkende Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts auch auf Steuerfälle zu erstrecken, die bereits bestandskräftig geworden sind, und welche Möglichkeiten bestehen für Steuerpflichtige einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wenn deren Steuerbescheid bestandskräftig ist, an der aus deren Sicht positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu partizipieren, wenn eine rückwirkende Anwendung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts sich nur auf noch nicht bestandskräftig abgeschlossene Fälle bezieht (bitte mit Begründung)?