Rückwirkende Senkung der Netznutzungsentgelte für 2011 aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Geht die Bundesregierung davon aus, dass durch das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf "Keine Befreiung von den Stromnetzentgelten 2011" (Az.: VI-3 Kart 46/12 (V)) die Netznutzungsentgelte für das Jahr 2011 rückwirkend gesenkt werden (ggf. in welcher Höhe), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Urteil?