Rückwirkende Anwendung der "Zweiten Geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Durch welches Verfahren ist es möglich, die "Zweite Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" vom 3. August 2020 für kleine und Kleinstunternehmen (im Sinne des Anhangs I der Allg. Gruppenfreistellungsverordnung vom 3. August 2020), Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe rückwirkend zum März 2020 in Anwendung bringen zu können (Fundstelle: BAnz AT 11. August 2020 B1)?