Rückversicherung des Pensionssicherungsvereins bei Dritten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ist der PENSIONS-SICHERUNGSVEREIN nach Kenntnis der Bundesregierung seinerseits bei Dritten für die von ihm abgedeckten Risiken rückversichert (bitte um Angaben zu Details wie Rückversicherungsvolumen und Versicherer)?