Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Belarus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und der Republik Weißrussland vom 8. Januar 2020 (welches am 1. Juli 2020 in Kraft trat) fort, und wurde das Hauptziel des Abkommens – die sichere und geordnete Rückkehr von Personen, die sich irregulär in der EU aufhalten – bislang erreicht (bitte hierzu ausweisen: Anzahl der rückübernommenen Personen insgesamt, Datum der ersten Rückübernahme, Datum der letzten Rückübernahme, Top-Staatsangehörigkeiten der rückübernommenen Personen, Gesamtkosten der Rücknahmen)?