Rücktrittsrecht beim Verkauf des Dragoner-Areals in Berlin
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie kann, wenn beim Verkauf des Dragoner Areals Berlin ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, gegen dieses Recht Einspruch eingelegt werden, und auf welche Klausel des Verkaufsvertrags zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) und der Dragonerhöfe GmbH beruft sich der Käufer bei seinem Widerspruch?<br /> <br /> Beinhaltet das im Vertrag festgeschriebene Rücktrittsrecht einen Ausschluss von Schadenersatzansprüchen?