Rückstellungen für die Braunkohlefolgekosten sicherstellen
Novellierung des Bundesberggesetzes zur Umwandlung der Kann-Bestimmung in eine verpflichtende Regelung zu verbindlichen Sicherheitsleistungen der Braunkohlewirtschaft, Verpflichtung der Betreiberunternehmen zur Offenlegung der eigenen Kostenschätzungen und Rückstellungsberechnungen für die Nachsorgekosten, Beauftragung eines unabhängigen Gutachtens zur Ermittlung von Folgekosten und Überprüfung langfristiger Kostenrisiken