Rücknahmeabkommen zwischen der EU und Tunesien sowie Marokko
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beharrt die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zwischen der EU und Tunesien sowie Marokko über ein Rückübernahmeabkommen ungeachtet der Kritik aus diesen beiden Staaten darauf, dass dieses Abkommen auch die (von den beiden Staaten abgelehnte) Rückübernahme von Drittstaatenangehörigen einschließt, und wenn ja, mit welcher Begründung?