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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-21796

Rücknahme von Vorhaben aus dem Denkmalschutzprogramm des Bundes, insbesondere der Förderung des Wormser Doms

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen einzelnen Fällen (jeweils mit der Höhe der Fördersumme, dem Jury-Votum bei der Auswahl des Ursprungsprojektes und der Neuverwendung der freigewordenen Mittel) hat der Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung entsprechend Presseberichten in der &bdquo;Wormser Zeitung&ldquo; (WZ) vom 12. September 2009 avisierte oder bewilligte Vorhaben aus dem Denkmalschutzprogramm des Bundes nach der Freigabe der Titelgruppe 03 des Sondervermögens Investitions- und Tilgungsfonds im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zurückgenommen, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Ablehnungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes vom 1. Juli 2009 an die Domgemeinde St. Peter in Worms, wonach eine Förderung des Kaiserdomes &bdquo;aus dem Denkmalschutzprogramm in den Jahren 2009 bis 2011&ldquo; auch für zusätzliche Bauabschnitte und &bdquo;die in Aussicht gestellte Bundeszuwendung bis zur Höhe von 100 000 Euro&ldquo; nicht erfolgen könne, &bdquo;da die Förderung aus dem Konjunkturprogramm II erfolgen könne&ldquo;, der nun laut dem zitierten Pressebericht dazu führen würde, dass &bdquo;die weitere Domsanierung stockt, falls keine Mittel aus der Denkmalförderung fließen&ldquo; im Hinblick auf die vom Haushaltsausschuss und vom Bundesministerium der Finanzen geforderte und laut dem WZ-Bericht mit &bdquo;der Sanierung der gesamten Nordseite des Daches&ldquo; beabsichtigten Zusätzlichkeit der Investitionen aus dem Konjunkturpaket?