Rücknahme der sogenannten Vorfälligkeit bei der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die zum 1. Januar 2006 zur Stabilisierung des Rentenversicherungsbeitrages eingeführte so genannte Vorfälligkeit bei der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zurückzunehmen (bitte begründen), und wenn ja, wann?