Rücknahme der Entscheidung vom Herbst 2015 zum Verbleib von schutzsuchenden Drittstaatsangehörigen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wurde die im Herbst 2015 getroffene Ausnahmeentscheidung nach § 18 Absatz 4 Nummer 2 AsylG, die beinhaltet, dass Drittstaatsangehörige, die in Deutschland um Schutz nachsuchen, nicht an der Grenze zurückgewiesen werden können, in welcher Form zurückgenommen?