Rückholung von im Ausland gestrandeten Touristen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der vergangenen zehn Jahre von einem EUMitgliedstaat eine vergleichbare Rückholaktion durchgeführt, wie diejenige, die vom Auswärtigen Amt am 17. März 2020 zur Rückholung von im Ausland gestrandeter Touristen durchgeführt wurde (www.welt.de/wirtschaft/article209522873/Corona-Jetzt-bekommen-Urlauber-ihre-Rechnung-fuer-die-Rueckholaktion.html), und wer musste bei diesen Rückholaktionen für die Kosten des Rücktransports der Personen aufkommen?<br />