Rückholung von Freiwilligen in der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der Covid-19-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie und mit welchem Zeithorizont plant die Bundesregierung die Rückholung von Freiwilligen in der Entwicklungszusammenarbeit angesichts der Sars-CoV-2-Bedrohung insbesondere aus Ländern ohne kommerzielle Flugverbindungen nach Deutschland? <br /> <br /> Wer übernimmt die Kosten der Rückholung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Freiwilligenprogrammen der Bundesregierung, und deckt diese Übernahme auch die nach dem Konsulargesetz vorgeschriebenen Selbstbehalte mit ein?