Rückholbarkeit eingelagerter radioaktiver Abfälle in den Plänen für das Endlager Konrad
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern wird in Planungs- und Bauvorhaben des geplanten Endlagers Schacht Konrad die Option der Rückholbarkeit einmal eingelagerter radioaktiver Abfälle gesichert, nachdem durch die Erfahrungen mit dem Versuchsbergwerk Asse II diese Möglichkeit gegeben sein muss, und falls es solche Planungen nicht gibt, wie begründet die Bundesregierung das?