Rückgang des Konsums von Spice nach dem Verbot durch das Betäubungsmittelgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hält die Bundesregierung an der Position fest, dass durch das Verbot von „Spice“ durch das Betäubungsmittelgesetz eine generalpräventive Wirkung erzielt wird (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 17/6620), obwohl der Verfasser der Studie, auf die sich die Bundesregierung zur Begründung ihrer Position bezieht, in einem Brief vom 19. Oktober 2011 an die Parlamentarische Staatssekretärin Ulrike Flach erklärt, dass seine Studie von der Bundesregierung falsch interpretiert wurde und ein Rückgang des Konsums von „Spice“ nicht auf das Verbot zurückzuführen ist?