Rückführungen nach Syrien nach Beendigung des Abschiebungsstopps
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Weshalb wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein halbes Jahr nach Ablauf des Abschiebestopps nach Syrien (31. Dezember 2020) noch kein Syrer aus Deutschland ausgewiesen bzw. abgeschoben, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung respektive das Auswärtige Amt unternommen, um die diplomatischen Beziehungen (www.rnd.de/politik/halbes-jahr-nachende-des-abschiebestopps-noch-niemand-nach-syrien-zurueckgeschickt-A7RGSDBDSBD7DLMEWTZGNOBCDY.html) zwischen der syrischen Regierung und der Bundesregierung wieder aufzunehmen und zu bilateralen Erfolgen zu führen?