Rückführung von Liegenschaften der BImA in Köln in den regulären Wohnungsmarkt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern sollen temporär anderweitig belegte oder nicht genutzte Liegenschaften (vgl. Frage 2) mittelfristig dem regulären Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden?