Rückführung entführter deutscher Kinder aus der Ukraine
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bzw. das Bundesamt für Justiz Nachforschungen zu den drei, in einem am 9. Mai 2017 in der ARD ausgestrahlten Interview mit dem ukrainischen Ex-Vizejustizminister Serhij Petuchow (www.ardmediathek.de/daserste/video/report-mainz/entfuehrte-kinder-entrechtetevaeter/das-erste/Y3lpZDovL3Nci5kZS8xOTUxN zM0OA/ [ab Minute 06:40]) genannten Fällen, entführter deutscher Kindern anzustellen, die gemäß entsprechender ukrainischer Gerichtsurteile sowie dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) nach Deutschland hätten zurückgeführt werden müssen – wenn nein, warum nicht?<br /> <br /> Welche Informationen erteilt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bzw. das Bundesamt für Justiz dem in Deutschland verbliebenen Elternteil zu den rechtlichen Möglichkeiten der Rückführung eines entführten Kindes aus der Ukraine?