Rückführung eines Asylbewerbers im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Italien entgegen einer richterlichen Anordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft ein Bericht der Tageszeitung „die tageszeitung“ vom 13. September 2012 zu, nach dem die Bundespolizei entgegen einer richterlichen Anordnung die Rückführung eines Asylbewerbers im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Italien durchgeführt hat (bitte erläutern), und was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um die Rückkehr des betroffenen Asylsuchenden nach Deutschland sicherzustellen?