Rückführung aus Seenot geretteter Flüchtlinge durch die sogenannte libysche Küstenwache am 18. Oktober 2019
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu dem durch die maltesische Rettungsleitstelle (RCC) koordinierten Abfangen eines Bootes mit ungefähr 50 Geflüchteten in der maltesischen Such- und Rettungszone durch die sogenannte libysche Küstenwache am 18. Oktober 2019 (www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-im-mittelmeer-schwere-vorwürfe-gegen-malta-a-1292966.html), insbesondere was die beteiligten Akteure, den Verbleib der Geflüchteten sowie ähnliche Fälle in der Vergangenheit angeht (www.apnews.com/24b51f7a5aa54441bed9a04fa9d6b9b), und welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser gegen das Non-Refoulement-Gebot verstoßenden Zurückschiebung der Geflüchteten nach Libyen (https://alarmphone.org/en/2019/10/23/back-to-the-libyan-warzone/), insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung auf EU-Ebene an der Ausbildung und Finanzierung der sogenannten libyschen Küstenwache beteiligt ist, die Menschen systematisch laut deutschen Diplomaten in "KZ-ähnliche Verhältnisse" in sogenannten "Privatgefängnissen" zurückbringt (https://fragdenstaat.de/blog/2018/libyen-fluechtlingslager/)?