Rückforderungen von Kindergeld
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarfe an der derzeitigen Rechts- und Regelungslage, nach der Rückforderungen (auf Grund unterlassener Information der Kindergeldstelle durch Grundsicherungsbeziehende) zu Unrecht bewilligten Kindergeldes auch dann nicht erlassen werden, wenn das Kindergeld bereits auf Grundsicherungsleistungen angerechnet wurde, der/die Leistungsbeziehende daher nicht von der Bewilligung profitierte und sich darüber hinaus ihren/seinen Informationspflichten gegenüber der Familienkasse nicht bewusst war, und falls ja, welche?<br /> <br /> Wie hoch waren die Rückforderungen des zu Unrecht bewilligten Kindergeldes jeweils in den vergangenen fünf Jahren, und welcher Anteil (absolut und relativ) entfiel auf Leistungsbezieherinnen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII)?