Rückforderungen von Altersvorsorgezulagen bei Riester-Verträgen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) im Falle, dass die Überprüfung der Zulagenberechtigung ergibt, dass die Voraussetzungen für die staatliche Förderung nicht oder nicht mehr erfüllt sind, die Rückforderung ohne Vorwarnung durch Zugriff auf ein Riester-Konto durchsetzen, und wie oft war das bisher der Fall (vgl. auch die Darstellung des Bayerischen Rundfunks, www.br-online.de/aktuell/geldundleben-riesterrente-zulagen-ID1302522824584.xml)?