Rückforderung hinterzogener Steuern durch Kunden von Übernachtungsplattformen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung die Vorschläge des Mannheimer ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim zur Einnahme von jährlich über 200 Mio. Euro hinterzogener Steuern durch Kunden von Übernachtungsplattformen wie AirBnB umsetzen (vgl. SZ vom 28. Januar 2019; www.sueddeutsche. de/wirtschaft/steuer-airbnb-tourismus-1.4304650), in dem sie etwa diese Plattformen direkt pauschal besteuert und zur Auskunft über Umsatzsteueranmeldung ihrer Kunden verpflichtet (wie dies heute schon bei ebay, amazon und anderen Verkaufsportalen gemacht wird; Quelle wie oben) sowie diese selbst voll umsatzsteuerpflichtig macht, und wird die Bundesregierung vorstehende Maßnahmen über AirBnB hinaus auf alle Übernachtungsportale erstrecken, um das Steueraufkommen noch zu erhöhen?