Rückforderung der während der Corona-Pandemie gewährten Beihilfen für Sportvereine
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung mit einer der nachgelagerten Behörden wie dem Bundesverwaltungsamt die während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 gewährten Beihilfen für Sportvereine (per Rückforderungsbescheid) zurückfordern, und wenn ja, wie will die Bundesregierung verhindern, dass durch diese Rückforderungen Sportvereine handlungsunfähig werden und den Sportbetrieb wegen Insolvenz einstellen müssen?