Rückerstattung der Mautausgaben für private Unternehmen mit Aufgaben im Streu- und Räumdienstbereich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es richtig, dass die bundeseigene Gesellschaft Toll Collect GmbH keine Möglichkeit sieht, privaten Unternehmen, die mit ihren Fahrzeugen im Auftrag der öffentlichen Hand den Streu- und Räumdienst übernehmen (ansonsten die Fahrzeuge aber für ihre Zwecke nutzen), für den Leistungszeitraum die Mautausgaben zurückzuerstatten, und wenn ja, wie und wann soll das Problem gelöst werden?