Rolle des gesetzlichen Versorgungsauftrags der Krankenkassen im Verhältnis zu den Leistungserbringern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung, dass bei der Anwendung des Kartellrechts auf die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§ 69 Absatz 2 SGB V) der gesetzliche Versorgungsauftrag nicht explizit erwähnt wird, während dieser zukünftig bei der Anwendung des Kartellrechts auf das Verhältnis der Krankenkassen und ihrer Verbände untereinander und zu den Versicherten (neuer § 4 Absatz 3 SGB V) ausdrücklich zu berücksichtigen ist, und wie beurteilt sie die Rolle des gesetzlichen Versorgungsauftrags der Krankenkassen im Verhältnis zu den Leistungserbringern?