Rolle des Geschlechtes bei der Einführung von Wehrpflicht, Zivildienstpflicht und bei der Mobilisierung im Verteidigungsfall
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass bei der Einführung von Wehrpflicht, Zivildienstpflicht sowie bei der Mobilisierung zur Landesverteidigung im Fall eines Verteidigungsfalles nur verpflichtend auf Personen zurückgegriffen werden soll, die sich als Mann lesen, und falls ja, aus welchen zwingenden rechtlichen Überlegungen vertritt die Bundesregierung diese Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen Geschlechtern?