Rolle des Deutschlandtakts für künftige Infrastrukturplanung des Bundes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann während der Videokonferenz zum Sachstand beim Schienenprojekt "Alpha-E" (Statusgespräch) vom 20. November 2020 (https://beirat-alpha.de/statusgespraech-2020/), wonach der Deutschlandtakt nicht die maßgebende und zwingende Vorgabe für Infrastrukturvorhaben sei, als Abkehr der Bundesregierung vom Prinzip des integralen Taktfahrplans ,,Fahrplan zuerst, danach die Infrastruktur" ("Die Infrastrukturplanung folgt der Angebotsplanung") aufzufassen, und wie ist die Aussage zu verstehen, dass ein konkret von der Bundesregierung vorgelegter Fahrplan nach dem Prinzip des integralen Taktfahrplans und der damit verbundenen Herangehensweise an die Infrastruktur in der Umsetzung ,,flexibel handelbar" ist?