Risikofilter bei der automatisierten Überprüfung von Einkommensteuererklärungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden die bei der automatisierten Überprüfung von Einkommensteuererklärungen eingesetzten Risikofilter bundeseinheitlich mit identischen Regeln und Werten angewendet oder werden diese von den Ländern oder den Finanzämtern im eigenem Ermessen gesetzt, und stimmt die Bundesregierung der Einschätzung des Bundesrechnungshofes zu, dass ein einheitlicher Steuervollzug nicht mehr gewährleistet ist, da durch die ausschließliche automatisierte Überprüfung lediglich einzelne Zahlenwerte verglichen werden können und somit eine Prüfung, inwieweit bestimmte Aufwendungen überhaupt angesetzt werden dürfen, unterbleibt (bitte mit Begründung)?