Risikobewertung eines islamistischen Attentäters
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welches Risikopotenzial wurde durch das Bundeskriminalamt, insbesondere der Abteilung "Islamistisch motivierter Terrorismus/Extremismus" (TE) – dem Messer-Attentäter von Duisburg, der am 18. April 2023 auf mehrere Menschen in einem Duisburger Fitness-Studio einstach, mittels des Risikobewertungsinstrumentes "Regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos – islamistischer Terrorismus", kurz: "RADAR-iTE" zugewiesen, und wenn es keine Zuweisung eines Risikopotenziales gab, warum wurde eine Analyse in Bezug auf den mittlerweile in U-Haft einsitzenden Syrer unterlassen und gab es einen Datenaustausch von BKA und der Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf zu dem Attentäter, zumal der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul von einem islamistischen Hintergrund der Tat sprach (www.spiegel.de/panorama/justiz/duisburg-angriff-in-fitnessstudio-hat-moeglicherweise-islamistischem-hintergrund-a-b464ca75-2ecf-4359-8012-25c9b998e03a; bitte alle Gründe, die zu dieser Entscheidung führten, aufführen seit dem Jahr der Einreise des Attentäters)?