Risiko eines Atomunfalles nach Stilllegung des französischen AKWs Fessenheim
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung nach ihren Kenntnissen bestätigen, dass beim grenznahen Atomkraftwerk Fessenheim auch nach der endgültigen Stilllegung des zweiten Reaktors im Juni 2019 bis zur Beendigung der weiteren Nasslagerung abgebrannter Brennstäbe das Risiko eines Atomunfalles mit massiver Freisetzung von Radioaktivität noch mehrere Jahre bestehen wird, und hat die Bundesregierung vor diesem Hintergrund im Rahmen ihrer bilateralen Gespräche mit Frankreich zur Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen die französische Regierung aufgefordert, die Nachrüstung von Reaktoren mit zusätzlichen Notstromdieselaggregaten auch beim Atomkraftwerk Fessenheim zu veranlassen (siehe Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur bilateralen Nuklearsicherheitskommission mit Frankreich, www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/internationales/bilaterale-zusammenarbeit/, Bericht des Saarländischen Rundfunks im August 2019, www.sr.de/home/nachrichten/politik_wirtschaft/greenpeace_kritik_akw_cattenom100.html und die Entscheidung der ASN, Fessenheim aus der geltenden Regelung auszuschließen, www.asn.fr/informer/Aktualites/Fessenheim-modification-de-prescriptionshttps://)?