Risiko einer Staatshaftung im Zusammenhang mit dem deutschen Leistungsschutzrecht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko einer Staatshaftung ein, das nach Presseberichten durch das Urteil des EuGH (C-299/17) zum deutschen Leistungsschutzrecht entstanden ist (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/schlappe-vor-europaeischem-gerichtshof-eugh-kassiert-deutsches-leistungsschutzrecht/25007882.html) und welche die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in ihrem Gutachten 2015 (PE 6 – 3000 – 45/15) nicht ausgeschlossen haben, und welche Vorbereitungen bzw. Maßnahmen trifft die Bundesregierung zur Minimierung der Risiken einer Staatshaftung?