Risiko- bzw. Gefährdungsbewertung einer von Bundesministerin Nancy Faeser gemieteten Wohnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welcher Einschätzung hinsichtlich der grundsätzlichen Eignung zu Wohnzwecken der von Abteilungsleiter M. v. S. an die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser als Gefährdungsperson privat vermieteten Wohnung bzw. zur Verfügungstellung von entsprechend erforderlichem Innenschutz gelangte das Bundeskriminalamt im Rahmen der im Vorfeld durchgeführten Risiko-/Gefährdungsbewertung?