Richtigkeit des geschilderten Verfahrensablaufs im taz-Artikel "Lebensabend: ruiniert" vom 14. September 2016
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung der in dem "taz"-Artikel vom 14. September 2016, "Lebensabend: ruiniert" geschilderte Verfahrensablauf zutreffend, insbesondere was die Kritik an der mangelhaften Übersetzung bei erfolgten Vernehmungen (mithilfe von "Google-Translate"), den fehlenden Nachweis einer wiederholten Fluchthilfe und die nur 20-minütige Gerichtsverhandlung anbelangt (bei Abweichungen vom geschilderten Verlauf bitte den Sachverhalt aus dem Kenntnisstand der Bundesregierung heraus darstellen), und inwiefern setzt sich die Bundesregierung für die sofortige Haftentlassung des Betroffenen ein, unter dem Aspekt, dass die Verurteilung wegen Einschleusung von Ausländern nach Griechenland zu 16,5 Jahren Haft zum einen gemessen an deutschem Recht und der hiesigen Rechtsprechung, aber auch nach allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen nach meiner Auffassung völlig unverhältnismäßig erscheint und zum anderen gewichtige Gründe (fortgeschrittenes Alter des Betroffenen, keine Möglichkeit der Kommunikation im Gefängnis aufgrund von Sprachbarrieren, keine Terminanberaumung zur Revision des Verfahrens) nach meiner Auffassung für eine vorzeitige Entlassung aus humanitären Gründen nach der bereits zweijährigen Haft sprechen (bitte ausführen und begründen)?