"Reueerklärung" zur Passbeschaffung bei einer iranischen diplomatischen Vertretung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Angaben müssen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen einer "Reueerklärung" bei der iranischen Botschaft bzw. dem iranischen Konsulat in Deutschland gemacht werden, deren Abgabe laut eines mir vorliegenden Schreibens des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen vom 6. August 2020 im Rahmen der Passbeschaffung obligatorisch sei, wenn die Ausreise "illegal" war und/oder ein Asylantrag gestellt wurde (bitte ausführen), vor dem Hintergrund, dass dies meines Wissens zusätzlich oder alternativ zur Unterzeichnung einer "Freiwilligkeitserklärung", die Voraussetzung für die Ausstellung eines Passes oder Laissez-Passer bei der iranischen Botschaft in Deutschland ist, erfolgen kann, und wie wird sichergestellt, dass sensible Informationen über das Asylverfahren der Betroffenen durch das Ausfüllen der "Reueerklärungen", die nach Auskunft des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen (ebd.) von den jeweiligen Botschaften und Konsulaten an die iranischen Behörden übermittelt würden und dort "statistischen Zwecken" dienten, nicht zu einem zukünftigen ggf. weiteren Verfolgungsgrund für abgelehnte Asylsuchende werden, etwa wenn diese im Rahmen der "Reueerklärung" ihre Fluchtgründe oder Details zu ihrem Asylverfahren mitteilen müssen?