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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-276759

"Reueerklärung" zur Passbeschaffung bei einer iranischen diplomatischen Vertretung

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Angaben müssen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen einer &quot;Reueerklärung&quot; bei der iranischen Botschaft bzw. dem iranischen Konsulat in Deutschland gemacht werden, deren Abgabe laut eines mir vorliegenden Schreibens des Bayerischen Lan­des­amts für Asyl und Rückführungen vom 6. August 2020 im Rahmen der Passbeschaffung obligatorisch sei, wenn die Ausreise &quot;illegal&quot; war und/oder ein Asylantrag gestellt wurde (bitte ausführen), vor dem Hintergrund, dass dies meines Wissens zusätzlich oder alternativ zur Unterzeichnung einer &quot;Freiwilligkeitserklärung&quot;, die Voraussetzung für die Ausstellung eines Passes oder Laissez-Passer bei der iranischen Botschaft in Deutschland ist, erfolgen kann, und wie wird sichergestellt, dass sensible Informationen über das Asylverfahren der Betroffenen durch das Ausfüllen der &quot;Reueerklärungen&quot;, die nach Auskunft des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen (ebd.) von den jeweiligen Botschaften und Konsulaten an die iranischen Behörden übermittelt würden und dort &quot;statistischen Zwecken&quot; dienten, nicht zu einem zukünftigen ggf. weiteren Verfolgungsgrund für abgelehnte Asylsuchende werden, etwa wenn diese im Rahmen der &quot;Reueerklärung&quot; ihre Fluchtgründe oder Details zu ihrem Asylverfahren mitteilen müssen?