Ressourcen schonen, Vernichtung von Waren stoppen
Stärkung von Abfallvermeidung, Wiederverwendung u. Recycling von Produkten durch verbindliche Design-Vorgaben für Langlebigkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit in der Ökodesignrichtlinie oder dem Elektrogesetz, Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: Verbot der Vernichtung von retournierten oder unverkauften gebrauchsfähigen bzw. neuwertigen Produkten, Berichtspflichten für Hersteller u. Inverkehrbringer, Ansetzung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage solcher Waren mit 0 Euro zur Ermöglichung von Sachspenden an gemeinnützige Organisationen