Ressortübergreifende Rechtsbereinigung außerhalb des Bereichs reichsrechtlicher Begriffe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gilt der Hinweis der Bundesregierung, dass ein "ressortübergreifendes Rechtsbereinigungsgesetz […] nicht vorgesehen" ist (siehe die Antwort auf meine Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 20/5883) nur für die Bereinigung reichsrechtlicher Begriffe, und lässt die auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz nachlesbare Einordnung der Rechtsbereinigung als "eine Daueraufgabe der Bundesregierung" darauf hoffen, dass weitere Rechtsbereinigungen nicht den einzelnen Ressorts überlassen bleiben, sondern – wie zuletzt 2016 – koordiniert in einem gebündelten Gesetzentwurf angegangen werden?