Ressortabstimmungen zum Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist der aktuelle Stand der Ressortabstimmungen der Bundesregierung zum Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die während des Asylverfahrens volljährig geworden sind, nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom April 2018 (Urteil vom 12. April 2018, Az. C-550/16), in dem den Mitgliedstaaten ausdrücklich kein Ermessensspielraum eingeräumt worden ist, und welche Bundesministerien vertreten hierzu welche Position?<br /> <br /> Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die vom Urteil des EuGH zum Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (Urteil vom 12. April 2018, Az. C-550/16) Betroffenen Rechtssicherheit erlangen, und wie soll sichergestellt werden, dass Fristen nicht ohne deren eigenes Verschulden verstreichen?