Rentenzahlungen ins Ausland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung die Sollvorschrift des § 47 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch bei in Euro und Fremdwährung sowie ins europäische und außereuropäische Ausland erfolgenden Rentenzahlungen anzuwenden, und wie lauten die diesbezüglichen Bestimmungen für die Aufteilung der anfallenden Kosten und Gebühren auf die Rentenversicherungsträger respektive Versicherten?