Rentenversicherungspflicht von Unternehmensanwälten vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der geplanten "Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte"
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie viele Unternehmensanwältinnen und -anwälte waren vor den Urteilen des Bundessozialgerichts versicherungspflichtig in der Deutschen Rentenversicherung versichert, und wie entwickelt sich diese Zahl nach den Prognosen der Bundesregierung (siehe auch die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 18/3215) vor dem Hintergrund der nun vorliegenden konkreten "Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte" ("Hilfe für den Syndikus", Süddeutsche Zeitung vom 14. Oktober 2014)?</p>