Rentenunschädliche Weiterbewirtschaftung durch versicherte Landwirte im Zusammenhang mit der Hofabgabeklausel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was spricht aus Sicht der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Hofabgabeklausel gegen eine rentenunschädliche Weiterbewirtschaftung von Forstflächen und von Steillagen im Weinbau durch in der landwirtschaftlichen Alterskasse versicherte Landwirte?