Rentenrechtliche Ungleichbehandlung von Adoptiveltern bei der Mütterrente
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie begründet die Bundesregierung die Ungleichbehandlung von Adoptiveltern durch die unterschiedliche Ausgestaltung der sog. Mütterrente im Rentenbestand einerseits und im Rentenzugang andererseits, sofern die Haushaltsaufnahme des adoptierten Kindes im 13. Lebensmonat oder später stattgefunden hat, und wie vielen Adoptiveltern ist dadurch der Zuschlag nach § 307d des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) entgangen?</p>