Rentenrechtliche Regelungen zur Höhe der Teilrente bei einem gleichzeitigen Nebenerwerb
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass im Rahmen des Gesetzentwurfs zur "Flexi-Rente" (vgl. Meldung Reuters vom 11. Mai 2016) auf Grundlage des Abschlussberichts der Koalitionsarbeitsgruppe "Flexible Rentenübergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand" bei der festgelegten Neugestaltung der Hinzuverdienstgrenzen eine Person, die mit 65 Jahren einen regulären Vollrentenanspruch in der Höhe von 1 500 Euro hätte, bei Bezug einer Teilrente im Alter von 63 Jahren und einem monatlichen Hinzuverdienst von 2265 Euro nach Abzug des monatlichen Freibetrags von 525 Euro (jährlicher Freibetrag 6 300 Euro) und der Gehaltsanrechnung von 40 Prozent eine Teilrente in der Höhe 610 Euro erhielte (vgl. Bericht Finanztest 7/2016: Besser in Rente gehen, S. 27-28), und falls nicht zutreffend, wie hoch wäre die Rente?