Rentenrechtliche Behandlung von Piloten hinsichtlich der vorgesehenen Altersgrenze von 60 Jahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung das Problem der unterschiedlichen Altersgrenzen im deutschen Rentenrecht und im europäischen Recht zur Lizenzierung von Piloten, das durch die Harmonisierung der europäischen Luftfahrt, (Verordnung (EG) Nr. 216/2008) für Rettungshubschrauberpiloten entsteht und ab 2012 für die Piloten eine Altersgrenze von 60 Jahren vorsieht, vor dem Hintergrund fehlender Möglichkeiten für eine nationale Spezialregelung lösen?