Rentenrechtliche Behandlung von in der DDR aufgenommenen jüdischen Zuwanderern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Personen aus der Gruppe der jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer, die auf der Grundlage des gemeinsamen Antrags der Volkskammer der DDR zur Gewährung von Asyl verfolgter Jüdinnen und Juden am 12. April 1990 bis zur Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 in der DDR aufgenommen wurden und von den Sozialversicherungsabkommen zwischen der DDR und der Sowjetunion profitierten, sind rentenrechtlich analog des Fremdrentengesetzes behandelt worden, und wie werden diese Menschen heute rentenrechtlich behandelt?