Rentenrechtliche Anerkennung von zweiten Bildungswegen und Aspiranturen in der DDR
Lücken bei der Überführung der Alterssicherung der DDR in bundesdeutsches Recht: Einbringung eines Gesetzentwurfes bis spätestens zum 30. Juni 2008 betr. Anerkennung der Absolvierung des zweiten Bildungsweges über Studium, postgraduales Studium oder sog. ordentliche Aspirantur als Zeiten versicherungspflichtiger Tätigkeit