Rentenrechtliche Anerkennung aller freiwilligen Beiträge aus DDR-Zeiten
<span><span>Lücken bei der Überführung der Alterssicherung der DDR in bundesdeutsches Recht: Einbringung eines Gesetzentwurfes bis spätestens zum 30. Juni 2008 betr. Anerkennung der Zeiten freiwilliger Beitragszahlungen durchgängig und in jeder Höhe als rentenrechtlich wirksam</span><br /> </span>