Rentenleistungen für Personen in Israel, der Türkei und weiteren Ländern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass bestimmte Bevölkerungsteile in Staaten wie Israel, der Türkei und weiteren Ländern Rentenleistungen aus Deutschland (sogenannte Fremdrenten) auf Grundlage besonderer gesetzlicher Regelungen erhalten, und wenn ja, welche Kosten entstehen dadurch für die deutschen Beitrags- und Steuerzahler?