Rentenbesteuerung vereinfachen und Doppelbesteuerung vermeiden
Vorlage eines Gesetzentwurfs: Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf mindestens 12.600 Euro, verringerte jährliche Abschmelzung des Rentenfreibetrags und des Altersentlastungsbetrags, volle Steuerpflicht auf Renten somit erst ab 2070, schrittweise Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent sowie Neuberechnung und Anhebung des individuellen Freibetrages bei Bestandsrentnern, Prüfung des Vorliegen einer Doppelbesteuerung auf Antrag durch die Finanzverwaltung, Verzicht auf Abgabe einer Steuererklärung bei Rentnern ohne zusätzliche Einkünfte, Modellrechnungen zu den Auswirkungen der nachgelagerten Besteuerung im jährlichen Rentenversicherungsbericht