Rentenberechnung für so genannte Altersübersiedler
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie kommt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass für eine Änderung der rentenrechtlichen Beurteilung von so genannten Altersübersiedlern „keine Anknüpfungspunkte“ bestünden?